
Manchmal braucht das Leben ein neues Zuhause.
Umzug mit Pflegegrad
Bis zu 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse möglich
Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen, erstellen Ihren Kostenvoranschlag und koordinieren Ihren Umzug mit einem geprüften regionalen Fachbetrieb.
- Zuschuss prüfen – kostenlos
- Antragsunterlagen – wir bereiten sie vor
- Regionaler Fachbetrieb – von uns geprüft

Ihre Pflegekasse?Kennen wir.
Alle Kassen ansehenWir sind keine Pflegekasse und stehen nicht in gesellschaftsrechtlicher Verbindung mit den dargestellten Kassen. Zuständig ist immer die Pflegekasse bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person.
„Den Antrag bei der Pflegekasse hätte ich allein nicht hinbekommen – die Begründung war der schwierige Teil."
Andrea K.Tochter, Umzug für die Mutter (Pflegegrad 3), Köln
„Was mir wichtig war: dass mir jemand zuhört und nichts über meinen Kopf hinweg entscheidet."
Hans-Jürgen M.selbst umgezogen, Pflegegrad 2, Leipzig
„Der Hinweis kam beim ersten Telefonat – wir haben storniert, den Antrag gestellt und später umgezogen."
Sabine R.Sohn und Tochter organisierten gemeinsam, Stuttgart
Was die Pflegekasse zahlt – und wofür
Ermöglicht der Umzug die häusliche Pflege, erleichtert er sie erheblich oder bringt er Selbstständigkeit zurück, zahlt die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit.

Bei neuer Pflegesituation erneut möglich.
Kein hoher Pflegegrad nötig.
Wenn sie zusammen wohnen.
Wann ein Umzug bezuschusst wird
- Umbau der jetzigen Wohnung ist unmöglich oder teurer als der Umzug.
- Treppen, Bad oder Türbreiten machen die Pflege zu Hause sehr schwer.
- Der Umzug bringt Sie näher zu pflegenden Angehörigen.
- Die neue Wohnung gibt Selbstständigkeit zurück – ebenerdig statt vierter Stock.
Worauf Sie unbedingt achten müssen
- Erst beantragen, dann umziehen. Vorher beauftragt heißt meist: kein Geld.
- Der Zuschuss deckt den Umzug – nicht Miete, Kaution oder Möbel.
- Je nach Einkommen kann ein Eigenanteil anfallen.
- Bewilligungsbescheid und Rechnungen aufheben – die Kasse fordert sie an.
Alle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.
Sechs Schritte – zwei davon sind Ihre
Sie rufen an und reichen am Ende die Unterlagen ein, die wir mit Ihnen vorbereitet haben. Alles andere koordinieren wir – entscheiden tut Ihre Pflegekasse.
- 1
Ihr Schritt
Anrufen
Ein Anruf oder eine Nachricht genügt. Wir sagen Ihnen kostenlos und unverbindlich, ob ein Zuschuss in Frage kommt.
- 2
Übernehmen wir
Prüfen & vorbereiten
Wir prüfen den Anspruch, helfen bei der Begründung und erstellen den Kostenvoranschlag mit Festpreis – aufgeschlüsselt, wie die Kasse ihn verlangt.
- 3
Ihr Schritt
Antrag einreichen
Sie schicken die fertigen Unterlagen an die Pflegekasse. Was hineingehört, liegt dann schon beisammen.
- 4
Ihre Pflegekasse
Zusage der Kasse
Die Pflegekasse prüft und entscheidet. Erst mit ihrer Zusage wird der Umzug beauftragt – so gehen Sie auf Nummer sicher.
- 5
Übernehmen wir
Umzug planen
Wir beauftragen einen geprüften Fachbetrieb aus Ihrer Region und stimmen Termin und Ablauf mit Ihnen ab.
- 6
Fachbetrieb vor Ort
Umzugstag
Der Fachbetrieb vor Ort führt den Umzug aus. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner, bis im neuen Zuhause alles steht.
Sechs Unterschiede zu einem gewöhnlichen Umzugsunternehmen
Ihre Möbel tragen kann jeder. Die Frage ist, wer dafür sorgt, dass die Pflegekasse am Ende mitzahlt – und wer weiß, worauf es in einer Wohnung ankommt, in der gepflegt wird.
Wir fragen zuerst nach der Kasse, nicht nach dem Termin
Die Pflegekasse muss die Maßnahme genehmigen, bevor ein Umzug beauftragt wird. Deshalb steht bei uns die Kostenübernahme vor dem Auftrag – so gehen Sie auf Nummer sicher.
Ein Kostenvoranschlag im Format der Kasse
„Umzug pauschal 2.400 €“ kommt zurück. Die Pflegekasse will die Positionen einzeln, mit Begründung je Leistung. Genau so bekommen Sie ihn – kostenlos und unverbindlich.
Wir kennen Ihre Kasse, nicht nur „die Pflegekasse“
AOK, TK, Barmer, DAK, KKH, Knappschaft, hkk, IKK: welche Unterlagen wer zusätzlich verlangt und wie lange er braucht, steht bei uns kassenweise nach – nachzulesen auf jeder Kassenseite.
Festpreis, weil ein Dritter mitliest
Was im Kostenvoranschlag steht, steht auf der Rechnung. Bei einem Umzug, den die Pflegekasse mitfinanziert, ist jede Nachforderung ein Problem – auch für die Bewilligung.
Eine Durchwahl statt drei Angebote
Sie erklären Ihre Situation genau einmal. Wir suchen den Betrieb, holen die Termine und klären die Rückfragen – ein Vergleichsportal gibt Ihnen dafür drei Telefonnummern.
Der Betrieb wird geprüft, nicht nur vermittelt
Erfahrung mit Pflegeumzügen, gültiger Versicherungsschutz, dokumentierte Bewertungen: fünf Stufen, bevor jemand Ihren Auftrag bekommt. Wer sie nicht besteht, bleibt draußen.
Unser Qualitätsstandard für Ihren Umzug
Ein zentraler Ansprechpartner bei uns, ein geprüfter Fachbetrieb vor Ort: Wir planen und koordinieren Ihren Umzug, ausgeführt wird er von einem regionalen Unternehmen, das unseren Qualitätsstandard erfüllt. Jeder Umzug, den wir vermitteln, durchläuft dieselben fünf Stufen.
5StufenJeder Umzug, den wir vermitteln, durchläuft diese Prüfung.- 01
Kostenübernahme zuerst
Wir prüfen vor der Beauftragung, ob die Voraussetzungen der Pflegekasse erfüllt sind – erst dann geht es weiter.
- 02
Antrag richtig vorbereiten
Kostenvoranschlag, Begründung und Unterlagen in der Form, die Ihre Kasse für die Prüfung braucht.
- 03
Fachunternehmen geprüft
Nur Betriebe, die Erfahrung mit Pflegeumzügen, gültigen Versicherungsschutz und gute Bewertungen nachweisen.
- 04
Ein Ansprechpartner
Dieselbe Person begleitet Sie von der ersten Frage bis zum Umzugstag – Sie erklären Ihre Situation genau einmal.
- 05
Kontrolle nach dem Umzug
Wir fragen aktiv nach und dokumentieren die Erfahrung – so bleibt die Qualität im Netzwerk überprüfbar.
Echte Erfahrungen. Echte Menschen.
Nachprüfbar, nicht behauptet
aus 47 Bewertungen
Sobald unser Bewertungsprofil öffentlich ist, verlinken wir es hier – damit Sie jede Stimme selbst nachlesen können.
Ein durchgeführter Pflegekassen-Umzug
So sieht es aus, wenn es richtig läuft
Kantenschutz an die Kanten, Umzugsdecken und Polsterfolie um Schrank, Bild und Spiegel, eigene Schutzhüllen über Polstermöbel – am Ende lückenlos foliert, im Wagen jedes Stück auf seinem festen Platz. Das ist der Teil, den kein Kostenvoranschlag zeigt und über den bei einem Schrank, der seit vierzig Jahren im Schlafzimmer steht, alles entscheidet.
26 Sekunden aus einem Pflegekassen-Umzug, ausgeführt von unserem Partnerbetrieb und veröffentlicht mit dessen Einverständnis. Ohne Ton – die Einblendungen im Bild erklären die Schritte.
Tochter, Umzug für die Mutter (Pflegegrad 3) · Köln
Meine Mutter wohnte im dritten Stock ohne Aufzug, ich 300 Kilometer weg. Den Antrag bei der Pflegekasse hätte ich allein nicht hinbekommen – die Begründung war der schwierige Teil. Hier wurde er geschrieben, eingereicht und bewilligt. Danach lief der Umzug an einem Tag.
selbst umgezogen, Pflegegrad 2 · Leipzig
Was mir wichtig war: dass mir jemand zuhört und nichts über meinen Kopf hinweg entscheidet. Es wurde nichts weggeworfen, ohne mich zu fragen. Am Abend stand das Bett, und das Bad konnte ich benutzen.
Sohn und Tochter organisierten gemeinsam · Stuttgart
Wir hatten schon einen Umzugstermin gebucht und wussten nicht, dass das den Zuschuss kosten kann. Der Hinweis kam beim ersten Telefonat – wir haben storniert, den Antrag gestellt und später umgezogen. Das hat uns viel Geld gespart.

Ihr persönlicher Ansprechpartner
David A. Steinleger
Inhaber · Beratung & Antrag
Wir begleiten Sie von der ersten Frage bis zum letzten Karton: Wir klären, ob die Pflegekasse Ihren Umzug bezuschusst, erstellen den Kostenvoranschlag für den Antrag und ziehen Sie anschließend um. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Unser Einsatzgebiet
Geprüfte Fachbetriebe in 87 Städten – einer davon ist in Ihrer Nähe. Und wenn Sie quer durch Deutschland ziehen, sind es zwei: einer hier, einer dort.
Ihre Fragen zur Kostenübernahme
Die Antworten, nach denen am häufigsten gefragt wird – in verständlichen Worten.
Alle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.
Lassen Sie uns darüber sprechen
Erzählen Sie uns von Ihrer Situation – wir sagen Ihnen ehrlich, ob die Pflegekasse mitzahlt und was der Umzug kostet. Auch dann, wenn die Antwort „eher nicht“ lautet.
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- Antwort innerhalb von 24 Stunden




